Liefer- und Zahlungsbedingungen der PlanObjekt GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Lieferer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.

Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

Teillieferungen sind zulässig.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Lieferer die Ware zur Verfügung gestellt hat und dies dem Lieferer anzeigt.

2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer sind trotz größter Sorgfalt nicht auszuschließen.

Vertraglich vereinbart ist der Inhalt der Auftragsbestätigung, auch soweit dieser vom Angebot abweicht, sofern nicht der Kunde dem Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich schriftlich widerspricht.

3. Zahlung

Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt sofort, spätestens zu dem in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung gesondert ausgewiesenen Fälligkeitstag zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns Bar- oder Vorauszahlung vor.

Der Käufer kommt vorbehaltlich einer vorherigen Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf,

Ab dem Zeitpunkt des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Gegen unsere Forderungen darf unser Vertragspartner nur mit fälligen, von uns anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

4. Lieferzeit, Lieferung

Die bestätigten Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich unserer Lieferungsmöglichkeiten. Angegebene Lieferzeiten stellen lediglich unverbindliche ca.-Angaben dar. Der Kunde kann uns erst drei Wochen nach Überschreiten der angegebenen Lieferzeit schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Schadenersatz wegen verspäteter oder unvollständiger Lieferung ist ausgeschlossen.

Umstände, durch welche die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware unmöglich oder unzumutbar wird, entbinden uns ganz oder teilweise von unserer vertraglichen Leistungsverpflichtung, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns hergeleitet werden können.

5. Gewährleistung

Beanstandungen nehmen Sie bitte unter der Nennung der Auftrags- oder Lieferscheinnummer vor. Wir werden uns um eine schnelle Regulierung bemühen, Lieferdifferenzen und Bruchschäden können wir nur regulieren, wenn wir innerhalb von 2 Tagen darüber informiert werden. Äußerlich beschädigte Sendungen müssen bei Warenannahme bestätigt und uns angezeigt werden. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer unser Eigentum.

Erfolgt die Leistung des Käufers nicht vertragsgemäß oder ist unser Eigentum gefährdet, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche unsererseits gegenüber dem Käufer bleiben hiervon unberührt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist ausschließlich Leipzig.