Liefer- und Zahlungsbedingungen der PlanObjekt GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Lieferer die Ware zur Verfügung gestellt hat und den Besteller darüber informiert.
2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung. Sollte diese vom ursprünglichen Angebot abweichen, gilt sie dennoch als vereinbart, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
3. Zahlung
Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, Barzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
Der Käufer gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung in Verzug, auch ohne eine vorherige Mahnung.
4. Lieferzeit, Lieferung
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen. Der Kunde kann uns erst drei Wochen nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern.
Umstände, die die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware unmöglich oder unzumutbar machen, entbinden uns ganz oder teilweise von unserer vertraglichen Leistungsverpflichtung. Aus diesen Umständen können keine Ansprüche gegen uns abgeleitet werden.
5. Gewährleistung
Bitte richten Sie Beanstandungen unter Angabe der Auftrags- oder Lieferscheinnummer an uns.
Gewährleistungsansprüche entfallen bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware.
6. Eigentumsvorbehalt
Erbringt der Käufer die vereinbarte Leistung nicht vertragsgemäß oder ist unser Eigentum gefährdet, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verlangen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist ausschließlich Leipzig.